Viel Gezänk um Falcos Erbe Diese Logik wollte sich dem alten Herrn nicht erschließen. Eben erst hatte Alois Hölzel, 71, von NEWS das Aussmass der Hinterlassenschaft seines Sohnes erfahren: 70 bis 100 Millionen ist das Euvre des verunglückten Popstars Falco heute wert. Universalerbin ist Mutter Maria Hölzel. Die demnächst überaus wohlhabende Dame aber überraschte ihren Exgatten jüngst mit einem Pfändungsbescheid der Bezirksgerichtes Wien-Fünfhaus, Gegenstand des Schriftstückes: der Beschluß der Gehaltsexekution bis auf das Existenzminimum wegen zu geringer Unterhaltszahlungen. Seither bleiben Alois Hölzel von seinen 24.465 Schilling 90 Groschen monatlicher Bruttopension als Maschinenbauer gerade 8.442 Schilling und 70 Groschen. Dabei beteuerte Falcos Vater, der seit 1978 von seiner Frau geschieden ist, stets pünktlich den Unterhalt bezahlt zu haben, wie auch ein Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt beweise. Wie konnte es also zu dieser Nachforderung kommen? Hölzel "Meine Exfrau geht jährlich auf's statistische Zentralamt, erhebt den aktuellen Lebenshaltungsindex und klagt dann die Differenz ein! Ich empfinde das als reine Bosheit. Hat sie das denn nötig?" Streit statt Einigung. Georg Riedl, Verlassenschaftsanwalt und Rechtsertreter der Mutter nun auch an dieser delikaten Nebenfront: "Das ist mittlerweile schon Routine geworden! Im Gegenteil: Ich bin optimistisch, das wir zwischen den beiden bezüglich der Verlassenschaftsfrage spätestens bis zum Winter zu einer vernünftigen Lösung kommen." Das hieße für ihn: Alois Hölzel, de jure mit einem Viertel pflichtteilberechtigt, verzichtet nach einer Abschlagszahlung auf sein Erbteil. Maria Hölzel kriegt den Rest, nach heutigem Stand fast 70 Mio. aus Verkauf und Tantiemen nach Falcos Tod:
Unmoralisches Angebot? Der Pflichtteil für Vater Falco beliefe sich nach vorsichtigen Schätzungen auf etwa 15 Millionen. Und da ortet der Senior, Inhaber eines Häuschens in Niederösterreich, doch starke Differenzen zur gebotenen Abschlagszahlung von 400.000 Schilling. Hölzel: "Das betrachte ich beinahe als Beleidigung! Lieber würde ich ganz verzichten wollen, was ich ursprünglich sogar erwogen hatte. Aber jetzt, wo mich meine Exfrau bei jeder Gelegenheit beschimpft und öffentlich massregelt, endlich auf mein Erbe zu verzichten, bin ich nicht mehr bereit. Am Grab wollte sie mich noch die Verzichtserklärung unterzeichnen lassen! Außerdem leist ich Unterhalt, habe früher Alimente für meinen Sohn bezahlt. Warum soll ich auf meine Rechte verzichten, wenn ich meinen Pflichten nachkomme?" Wo sind die 2 Millionen? Natürlich, so Hölzel, verschlinge die Verwaltung eines solchen Erbes Geld. Doch das müßte nach seinem Dafürhalten durch großzügige Vorschüsse auf die Verlassenschaft gedeckt sein. Laut Beschlüssen des Bezirksgerichts Josefstadt vom Jänner und Juli dieses Jahres wurde nämlich der Auszahlung von 1.834.727 öS an Maria Hölzel zugestimmt. Laut Anwalt Riedl sind die Betrräge aber noch nicht eingelangt. Neue Sachlage. Die Umstände der Erbschaftscausa haben sich jedenfalls zuletzt verändert. Zunächst hatte Maria Hölzel nur eine sogenannte "bedingte Erklärung" abgeben wollen. Das bedeutet: Sie hätte die Erbschaft des zuletzt finanziell nicht grandios situierten Sohnes nicht angetreten, wenn ihr daraus finanzieller Schaden erwachsen wäre. Anwalt Riedl noch im Juni zu NEWS: " Eine reine Vorsichtsmaßnahme, weil wir ja nicht wissen, welche Damen da in den nächsten Jahren mit angeblich unehelichen Kindern auftauchen." Agreement mit der Bank. Nun könnte es durchaus sein, so
der Anwalt, daß sie sich doch zu einer "unbedingten Erberkärung"
entschließt. Das hieße: Sie tritt das Erbe in jedem Fall an. Friedens-Stiftung. Dringlich ist ihr auch die Erichtung einer Falco-Stiftung zur Förderung des musischen Nachwuchses im Land. Dafür aber, so Anwalt Riedl, müßte Vater Hölzel zuvor die gebotene Abschlagszahlung akzeptieren: "So eine Stiftung hat schließlich nur Sinn, wenn genug Kapital da ist!" Wobei ein Nebenaspekt beachtenswert sein könnte: Verzichtet Alois Hölzel nicht auf seinen Pflichteil, muß ein Sachverständiger die Höhe des Erbes feststellen. Tritt es der Vater hingegen nicht an, wäre das Einschreiten nicht nötig, und die Mutter könnte die Höhe des Erbes angeben. So hat Falco neben den nachträglich verdienten Millionen vor allem menschlich ein schweres Erbe hinterlassen. Um die Schulden hätte wohl niemand gestritten...... © by NEWS 33/99 |